B1238/00•Verfassungsgerichtshof B1238/00
B1238/00Tribunal Constitucional11 de jun. de 2003
Abfallwirtschaft, Rechtsstaatsprinzip, Verordnung, Kundmachung, VfGH / Prüfungsgegenstand, Bescheiderlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage), Sanierung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 1.962,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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