B1203/01•Verfassungsgerichtshof B1203/01
B1203/01Tribunal Constitucional11 de jun. de 2003
Vergabewesen
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Die beschwerdeführenden Parteien sind schuldig, der mitbeteiligten Partei die mit € 1.962,-- bestimmten Prozesskosten zu Handen ihrer Rechtsvertreter binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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