B785/02•Verfassungsgerichtshof B785/02
B785/02Tribunal Constitucional13 de mar. de 2003
Einkommensteuer, Belastung außergewöhnliche, Auslegung verfassungskonforme
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2.142,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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