B1137/02•Verfassungsgerichtshof B1137/02
B1137/02Tribunal Constitucional1 de mar. de 2003
Ärzte Versorgung, Versorgungsrecht, Kompetenz Bund - Länder, Bedarfskompetenz, Kompetenz Bund - Länder Sozialversicherung, Vertrauensschutz
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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