B1672/02 ua•Verfassungsgerichtshof B1672/02 ua
B1672/02 uaTribunal Constitucional25 de fev. de 2003
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit jeweils € 2.142,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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