B131/02•Verfassungsgerichtshof B131/02
B131/02Tribunal Constitucional24 de fev. de 2003
Auslegung verfassungskonforme, Gewerberecht, Betriebsanlagen, Nachbarrechte, Parteistellung Gewerberecht
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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