B2630/96•Verfassungsgerichtshof B2630/96
B2630/96Tribunal Constitucional26 de jun. de 1998
Behördenzuständigkeit, Vergabewesen, EU-Recht Richtlinie, Rechtsstaatsprinzip
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Teil des Bescheides weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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