B1433/95•Verfassungsgerichtshof B1433/95
B1433/95Tribunal Constitucional5 de mar. de 1998
Baurecht, Baubewilligung, Nachbarrechte, VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid weder in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.
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