B1947/95•Verfassungsgerichtshof B1947/95
B1947/95Tribunal Constitucional4 de mar. de 1998
Versammlungsrecht, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit, Meinungsäußerungsfreiheit, Verwaltungsstrafrecht, Festnehmung, Ermittlungsverfahren, Bescheid mündlicher, fair trial, VfGH / Fristen
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und zur Entscheidung darüber, ob der Beschwerdeführer in einem sonstigen Recht verletzt wurde, dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.