B2401/97•Verfassungsgerichtshof B2401/97
B2401/97Tribunal Constitucional2 de mar. de 1998
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 20.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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