B2425/97•Verfassungsgerichtshof B2425/97
B2425/97Tribunal Constitucional2 de mar. de 1998
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Salzburg ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 20.500,- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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