B1485/95•Verfassungsgerichtshof B1485/95
B1485/95Tribunal Constitucional26 de fev. de 1998
Baurecht, Gemeinderecht, Selbstverwaltungsrecht, Parteistellung Baurecht, Nachbarrechte, Behördenzuständigkeit
Die beschwerdeführende Gemeinde ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren sonstigen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Gemeinde in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.