B309/97; B2430/97•Verfassungsgerichtshof B309/97; B2430/97
B309/97; B2430/97Tribunal Constitucional28 de nov. de 1997
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten
Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 38.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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