B571/97•Verfassungsgerichtshof B571/97
B571/97Tribunal Constitucional28 de nov. de 1997
Wahlen, Wahlrecht aktives, Bescheidbegründung, Ermittlungsverfahren
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Teilnahme an der Gemeinderatswahl verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Beschwerdevertreter die mit S 18.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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