B208/95•Verfassungsgerichtshof B208/95
B208/95Tribunal Constitucional29 de nov. de 1996
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Landeshauptstadt Innsbruck ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 41.412,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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