B2166/95•Verfassungsgerichtshof B2166/95
B2166/95Tribunal Constitucional29 de nov. de 1996
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 39.600,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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