B1952/95•Verfassungsgerichtshof B1952/95
B1952/95Tribunal Constitucional28 de nov. de 1996
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer wurde durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 18.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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