B927/96•Verfassungsgerichtshof B927/96
B927/96Tribunal Constitucional26 de nov. de 1996
Arbeitslosenversicherung, Bescheidbegründung, Rechtsschutz, Rechtsstaatsprinzip
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 13.310,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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