B2246/93•Verfassungsgerichtshof B2246/93
B2246/93Tribunal Constitucional10 de out. de 1996
Sozialversicherung, Krankenanstalten, Ausgleichsfonds Krankenanstaltenfinanzierung
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Partei durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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