B266/94•Verfassungsgerichtshof B266/94
B266/94Tribunal Constitucional10 de out. de 1996
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführende Partei wurde durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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