B1707/95; B1708/95•Verfassungsgerichtshof B1707/95; B1708/95
B1707/95; B1708/95Tribunal Constitucional9 de out. de 1996
Grundverkehrsrecht, Bescheidbegründung, Ermittlungsverfahren, Preis ortsüblicher
Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Salzburg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner bevollmächtigten Vertreter die zusammen mit S 36.000,-
bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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