B1775/95; B1776/95; B1777/95•Verfassungsgerichtshof B1775/95; B1776/95; B1777/95
B1775/95; B1776/95; B1777/95Tribunal Constitucional9 de out. de 1996
Aufenthaltsrecht, Rassendiskriminierung, VfGH / Aufhebung Wirkung
Die Beschwerdeführer sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Beschwerdevertreters die mit 20.700 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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