B489/94; B677/94•Verfassungsgerichtshof B489/94; B677/94
B489/94; B677/94Tribunal Constitucional8 de mar. de 1996
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Die Ärztekammer für Oberösterreich ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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