B2674/94•Verfassungsgerichtshof B2674/94
B2674/94Tribunal Constitucional5 de mar. de 1996
Rundfunk, Fernsehen terrestrisches, Fernmelderecht, Meinungsäußerungsfreiheit, Rundfunkfreiheit, VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Prüfungsgegenstand, VfGH / Präjudizialität
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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