B1504/92; B1505/92•Verfassungsgerichtshof B1504/92; B1505/92
B1504/92; B1505/92Tribunal Constitucional16 de jun. de 1995
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführenden Parteien durch die bekämpften Bescheide in einem sonstigen Recht verletzt wurden.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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