B48/93•Verfassungsgerichtshof B48/93
B48/93Tribunal Constitucional16 de jun. de 1995
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 32.400 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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