B1228/94•Verfassungsgerichtshof B1228/94
B1228/94Tribunal Constitucional13 de jun. de 1995
Bescheidbegründung, Tierzucht
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Landwirtschaftskammer für Vorarlberg ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen seines Rechtsvertreters, die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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