B1387/92; B1542/92•Verfassungsgerichtshof B1387/92; B1542/92
B1387/92; B1542/92Tribunal Constitucional16 de dez. de 1992
Asylrecht, Behördenzuständigkeit, Übergangsbestimmung, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerden werden abgewiesen.
Die zu B1542/92 eingebrachte Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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