B1129/91•Verfassungsgerichtshof B1129/91
B1129/91Tribunal Constitucional9 de jun. de 1992
Familienlastenausgleich, Behinderte, Sozialhilfe
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden. Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zuhanden des Beschwerdevertreters, die mit S 15.000 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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