B718/91•Verfassungsgerichtshof B718/91
B718/91Tribunal Constitucional7 de mar. de 1992
Krankenanstalten, Erwerbsausübungsfreiheit, Privatkliniken, Ambulatorien, Einvernehmen, Bedarfsprüfung
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführerin durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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