B793/89•Verfassungsgerichtshof B793/89
B793/89Tribunal Constitucional20 de jun. de 1991
Hochschulen, Titel (Hochschulen)
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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