B1219/89•Verfassungsgerichtshof B1219/89
B1219/89Tribunal Constitucional17 de jun. de 1991
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind infolge Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Salzburg ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Vertreters die mit 30.000,-- S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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