B323/90•Verfassungsgerichtshof B323/90
B323/90Tribunal Constitucional10 de jun. de 1991
Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Formerfordernisse, Verweisung auf anderen Schriftsatz
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen.
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