B825/90•Verfassungsgerichtshof B825/90
B825/90Tribunal Constitucional10 de jun. de 1991
Grundverkehrsrecht, Grundstück land- oder forstwirtschaftliches
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen.
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