B832/90•Verfassungsgerichtshof B832/90
B832/90Tribunal Constitucional10 de jun. de 1991
Ausländergrunderwerb, Überfremdung
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen.
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