B949/90•Verfassungsgerichtshof B949/90
B949/90Tribunal Constitucional14 de dez. de 1990
Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte, Auslegung verfassungskonforme, Strafbemessung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen.
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