B783/89•Verfassungsgerichtshof B783/89
B783/89Tribunal Constitucional6 de dez. de 1990
Finanzverfahren, Wiederaufnahme, Treu und Glauben, Auslegung verfassungskonforme
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden des Beschwerdevertreters die mit S 16.500 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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