B934/87•Verfassungsgerichtshof B934/87
B934/87Tribunal Constitucional11 de mar. de 1988
Post- und Fernmelderecht, Meinungsäußerungsfreiheit, Pressefreiheit, Partei politische
Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Bf. durch den angefochtenen Bescheid in einem
sonstigen Recht verletzt worden ist.
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