B1138/86•Verfassungsgerichtshof B1138/86
B1138/86Tribunal Constitucional5 de mar. de 1988
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Klaglosstellung
1. Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid, soweit dieser den die Gewerbesteuer betreffenden Teil des erstinstanzlichen Bescheides bestätigt, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.
2. Im übrigen wird das Verfahren eingestellt.
3. Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Bf. zu Handen seines Vertreters die mit 12.100 S bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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