B70/87•Verfassungsgerichtshof B70/87
B70/87Tribunal Constitucional5 de mar. de 1988
Finanzverfahren, VfGH / Wiederaufnahme, Ermessen
Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Bf. zuhanden des Beschwerdevertreters die mit S 11.000 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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