B617/87•Verfassungsgerichtshof B617/87
B617/87Tribunal Constitucional3 de mar. de 1988
Bescheid, VfGH /Prüfungsmaßstab, Gemeinderecht
Die Bf. sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch den bekämpften Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt wurden.
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