B552/87•Verfassungsgerichtshof B552/87
B552/87Tribunal Constitucional26 de fev. de 1988
Vergnügungssteuer, Finanzverfassung, Abgabenwesen, Finanzausgleich
Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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