B154/85•Verfassungsgerichtshof B154/85
B154/85Tribunal Constitucional16 de mar. de 1987
Meinungsäußerungsfreiheit, Pressefreiheit
Der Bf. ist dadurch, daß Sicherheitswachebeamte am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au zwei vom Bf. verwendete Fotoapparate öffneten und die darin befindlichen Filme herausnahmen, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Informationsfreiheit verletzt worden.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Bf. zu Handen seines Vertreters die mit S 33.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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