B776/86•Verfassungsgerichtshof B776/86
B776/86Tribunal Constitucional2 de mar. de 1987
Polizeirecht, Lärmerregung
Der Bf. ist dadurch, daß er am 8. August 1986 gegen
19. 30 Uhr von Gendarmeriebeamten des Postenkommandos Seefeld i.T. festgenommen und anschließend bis 20.30 Uhr in Haft angehalten wurde, weder in einem verfassungsgesetzlich gewähr
leisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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