B297/85•Verfassungsgerichtshof B297/85
B297/85Tribunal Constitucional27 de fev. de 1987
Hausrecht, Hausdurchsuchung
Die Bf. ist dadurch, daß Organe des Gendarmeriepostenkommandos Bad Gleichenberg am 25. März 1985 in ihrer Wohnung in ... eine Hausdurchsuchung durchgeführt haben, in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht verletzt worden.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Bf. zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 11.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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