B662/85•Verfassungsgerichtshof B662/85
B662/85Tribunal Constitucional26 de fev. de 1987
Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Enteignung
Die Bf. sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen
und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Bf. durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.
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