B680/85•Verfassungsgerichtshof B680/85
B680/85Tribunal Constitucional26 de fev. de 1987
Grundverkehrsrecht, Versteigerung exekutive
Die Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag, die Beschwerde dem VwGH abzutreten, wird abgewiesen.
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