B998/86•Verfassungsgerichtshof B998/86
B998/86Tribunal Constitucional26 de fev. de 1987
Wahlen, Wahlrecht aktives, Wohnsitz, Verwaltungsverfahren, Ermittlungsverfahren, Parteiengehör
Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Teilnahme an der Nationalratswahl verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Bf. zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 11.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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