B175/85•Verfassungsgerichtshof B175/85
B175/85Tribunal Constitucional27 de set. de 1985
Verwaltungsstrafrecht, Vollzug Strafe, VfGH / Kosten
Der Bf. ist dadurch, daß er von Organen des Gendarmeriepostenkommandos Zemendorf am 28. Jänner 1985 nachmittags festgenommen und anschließend bis 18.15 Uhr dieses Tages im Polizeigefangenenhaus Eisenstadt in Verwaltungsstrafhaft angehalten wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) und das Land Bgld. sind schuldig, dem Bf. zuhanden seines Vertreters die mit 11000 S bestimmten Verfahrenskosten je zur Hälfte binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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