B898/84•Verfassungsgerichtshof B898/84
B898/84Tribunal Constitucional8 de jun. de 1985
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, Waffengebrauch, Fesselung, Mißhandlung, VfGH / Prüfungsmaßstab, VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Abtretung
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag, die Beschwerde dem VwGH abzutreten, wird abgewiesen, soweit sie sich gegen die Festnahme und die Anhaltung richtet. Im übrigen wird die Beschwerde dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Bf. in einem sonstigen Recht verletzt wurde.
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